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3. Umgang mit städtischen Flächen

Baustelle mit Schaufel

3. Umgang mit städtischen Flächen

Eine Stadt ist niemals fertig gebaut, unter anderem sich die Anforderungen fortlaufend verändern, die ihre Bewohner*innen an sie stellen. Allerdings sind die Flächen, auf denen Neues entstehen kann, begrenzt. Und eine Großstadt muss viele Funktionen erfüllen: Wohnen und Arbeiten sind nur zwei davon. Mit den verfügbaren Baugrundstücken ist daher bedarfsgerecht und sparsam umzugehen. Nur ein kleiner Teil davon gehört der Stadt Bochum. 

Worüber sprechen wir hier?

Die Stadt Bochum besitzt selbst keine Wohnungen. Die meisten bebauten Flächen auf Bochumer Stadtgebiet befinden sich nicht in städtischem Eigentum, sondern gehören Privateigentümer*innen: Bei Wohngebäuden reicht die Spanne vom einzelnen Eigenheim- bzw. Wohnungseigentümer über das Wohnungsbauunternehmen bis hin zur Fondsgesellschaft. Dass das Privateigentum überwiegt, gilt auch für den Großteil der unbebauten Flächen, die als Bauflächen in Frage kommen. Daher lautet die Frage: Wie soll die Stadt Bochum mit den knappen städtischen Flächen umgehen?

Warum ist das Thema wichtig?

Boden ist ein begrenztes Gut und ist nicht vermehrbar. Das gilt für alle Wohnbauflächen und im Besonderen für die Flächen im städtischen Eigentum. In einer Großstadt wie Bochum besteht eine vielfältige Konkurrenz um die Nutzung von Grund und Boden (v. a. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen/Wald, Landwirtschaft).

Bochum ist ein nachgefragter Wohnstandort. Nach der Bochum-Strategie ist ein Ziel der Stadt, ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot heute und morgen sicherzustellen. Nicht alle Wohnwünsche und -bedarfe können mittels Anpassung oder Modernisierung der vorhandenen Wohngebäude erfüllt werden. Daher ist es notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, für welche Zielgruppen (Familien, Studierende/Auszubildenden, Senior*innen, weitere besondere Zielgruppen) auf städtischen Flächen neue Wohnangebote realisiert werden sollen.

Im unten abgebildeten Flächennutzungsplan sind die Wohn- und Siedlungsbereiche hautfarben dargestellt.

Flächennutzungsplan der Stadt Bochum

Welche Probleme und Hemmnisse gibt es?

Auf der einen Seite sollte aufgrund des Klimawandels möglichst wenig neue Fläche in Anspruch genommen werden. Auf der anderen Seite muss die Stadt Bochum für bedarfsgerechten Wohnraum für die heutige und die zukünftige Bevölkerung sorgen. Das ist ein Zielkonflikt.

Nur ein kleiner Teil der Flächen und Gebäude auf Bochumer Stadtgebiet ist im Eigentum der Stadt. Im Unterschied zu städtischen Flächen hat die Stadt Bochum bei Flächen in privatem Eigentum wenig Einfluss. Zwar hat die Stadt die sogenannte Planungshoheit: Das heißt, dass kommunal mitbestimmt wird, wofür die Flächen innerhalb der Bochumer Stadtgrenzen genutzt werden. Wenn aber auf privaten Flächen neue oder zusätzliche Wohnungen entstehen sollen, ist die Stadt Bochum immer auf die Mitwirkung der Eigentümer*innen angewiesen. Die Stadt kann die Entwicklung begleiten, die privaten Eigentümer*innen unterstützend beraten und die planerischen Voraussetzungen herstellen. Wenn für eine zu entwickelnde Fläche kein Baurecht besteht, muss in einem aufwändigen Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Was tut die Stadt Bochum bereits?

Bei Flächen in städtischem Eigentum kann die Stadt Bochum konkret steuern und Ziele bestimmen. Sie kann die in ihrem Besitz befindlichen Flächen im Sinne des Allgemeinwohls nutzen. Auf städtischen Flächen, auf welchen neue Wohnungen gebaut werden, muss mindestens 30 % des neuen Wohnraums öffentlich gefördert errichtet werden. Auf privaten Flächen, für welche die Stadt z. B. durch Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht schafft, liegt der Anteil bei mindestens 20 %.

Städtische Grundstücke kann die Stadt mittels des ‘Bestgebotsverfahrens‘ im Wettbewerb veräußern. Dabei geht es darum, dass Grundstücke von Entwickler*innen erworben werden, die ein gutes Konzept im Einklang mit den Zielen der Stadt Bochum realisieren. Hier entscheidet somit nicht allein die Höhe des Kaufpreises, den die Interessenten für das Grundstück bieten.

Die Stadt Bochum vergibt städtische Grundstücke im Erbbaurecht. So ist sichergestellt, dass sich die Fläche langfristig im städtischen Eigentum befindet. Die Stadt Bochum gewährt dem Erbbaurechtnehmer für eine festgesetzte Zeit die Nutzung und Bebauung des Grundstücks. Das hat auch den Vorteil, dass preisgünstiger Wohnraum entstehen kann.

Die Stadt Bochum vergibt gezielt städtische Grundstücke an Wohnprojekte (z. B. Ostpark, Kronenstraße, Bertramstraße etc.).

Der Verkauf städtischer Baugrundstücke an private ‘Häuslebauer‘ erfolgt entsprechend der Vorgaben der Grundstücksrichtlinien u. a. nach sozialen Kriterien.

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