Bei Flächen in städtischem Eigentum kann die Stadt Bochum konkret steuern und Ziele bestimmen. Sie kann die in ihrem Besitz befindlichen Flächen im Sinne des Allgemeinwohls nutzen. Auf städtischen Flächen, auf welchen neue Wohnungen gebaut werden, muss mindestens 30 % des neuen Wohnraums öffentlich gefördert errichtet werden. Auf privaten Flächen, für welche die Stadt z. B. durch Aufstellung eines Bebauungsplans Baurecht schafft, liegt der Anteil bei mindestens 20 %.
Städtische Grundstücke kann die Stadt mittels des ‘Bestgebotsverfahrens‘ im Wettbewerb veräußern. Dabei geht es darum, dass Grundstücke von Entwickler*innen erworben werden, die ein gutes Konzept im Einklang mit den Zielen der Stadt Bochum realisieren. Hier entscheidet somit nicht allein die Höhe des Kaufpreises, den die Interessenten für das Grundstück bieten.
Die Stadt Bochum vergibt städtische Grundstücke im Erbbaurecht. So ist sichergestellt, dass sich die Fläche langfristig im städtischen Eigentum befindet. Die Stadt Bochum gewährt dem Erbbaurechtnehmer für eine festgesetzte Zeit die Nutzung und Bebauung des Grundstücks. Das hat auch den Vorteil, dass preisgünstiger Wohnraum entstehen kann.
Die Stadt Bochum vergibt gezielt städtische Grundstücke an Wohnprojekte (z. B. Ostpark, Kronenstraße, Bertramstraße etc.).
Der Verkauf städtischer Baugrundstücke an private ‘Häuslebauer‘ erfolgt entsprechend der Vorgaben der Grundstücksrichtlinien u. a. nach sozialen Kriterien.