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Flächen (insbesondere die im Eigentum der Stadt) ...

Nein, niemand soll bevorzugt werden

Flächen (insbesondere die im Eigentum der Stadt) sollten nicht versiegelt, sprich bebaut werden. Der Abriss von Gebäudebestand (Wohn-/Gewerbe) sollte untersagt und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden (Schadstoffbelastungen). Die Umnutzung und Anpassung unserer gebauten Umwelt sowie die Aktivierung von Leerstand deckt unseren Wohnbedarf. Insbesondere, wenn wir nicht noch mehr qm pro Person (derzeit 47 qm) „verbrauchen“. Der vorhandene Gebäudebestand muss energetisch ertüchtigt werden um den Heizwärmebedarf und somit den CO2-Ausstoß zu senken.

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